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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 über die Verfassungsbeschwerden gegen die Griechenlandhilfe und den Rettungsschirm EFSF

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Karl Albrecht Schachtschneider, 9. September 2011

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Fünf Professoren W. Hankel, W. Nölling, K. A. Schachtschneider, D. Spethmann und J. Starbatty, aber auch die des Bundestagsabgeordneten Dr. P. Gauweiler abgewiesen.

Die Beschwerden der Professoren sind in dieser Homepage unter Downloads zu lesen und können heruntergeladen werden. Ich habe die Rechtsfragen in dem im Kopp-Verlag gerade veröffentlichten Buch „Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse“ umfassend dargelegt. Die ökonomische Lage des Euros ist in dem zugleich im Kopp-Verlag erschienenen Buch der Fünf Professoren „Das Euro-Abenteuer geht zu Ende. Wie die Währungsunion unsere Lebensgrundlagen zerstört“ erörtert.

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Erklärung zum BVerfG vom 05.07.2011

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Eurorettungspolitik

Die „Fünf Professoren“ vor dem Bundesverfassungsgericht am 5. Juli 2011
Am 5. Juli 2011 hat das Bundesverfassungsgericht u. a. die Beschwerden der Professoren Dres. Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm mündlich verhandelt. Die Berichterstattung der Medien über die für Deutschland und Europa schicksalhafte Verhandlung war unzureichend. Die meisten Berichterstatter verließen den Saal vor Beendigung der Anhörung der Euro-Kläger. Die Bürger haben Anspruch zu erfahren, welche ihrer Rechte mit dieser Euro-"Rettung" verletzt werden.

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Interview für KOPP-Nachrichten

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Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder haben sich auf ein umfassendes Hilfspaket für Griechenland geeinigt. Das teilte Frankreichs Staatsprä-sident Sarkozy in Brüssel mit. Das Paket soll ein Gesamtvolumen von 109 Milliarden Euro haben. Private Gläubiger sollen sich laut dem Abschlussdokument des Gipfels mit 37 Milliarden Euro beteiligen.

Fragen an Herrn Prof. Schachtschneider:

Alle europäischen Staatschefs scheinen erleichtert, die Presse auch, sie jubelt, der Kurs des Euro ist um zwei Cent gestiegen, ist das also eine gute Nachricht?
Keinesfalls. Die irregeleitete Eurorettungspolitik wird mit den Mitteln fortgesetzt, die sich als wenig hilfreich erwiesen haben. Es werden weiter große Gelder eingesetzt, um die Insolvenz Griechenlands abzuwehren, letztlich zugunsten der Gläubiger, der Ban-ken, Versicherungen usw. Die „Beteiligung“ der Gläubiger begünstigt diese; denn deren Forderungen werden gegenüber dem derzeitigen Markwert um etwa 80% aufgewertet und von allen Euroländern, also vor allem Deutschland, gesichert. Sie waren ja fast wertlos und nach Markgesetzen wären die Gläubiger weitgehend ausgefallen, auch die griechischen Gläubigerbanken.

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Bürgerbeschwerde gegen den Dauer-Fonds zur „Euro-Rettung“

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PRESSEERKLÄRUNG DER FÜNF EURO-KLÄGER ZUR SCHAFFUNG EINES „EURO-STABILISIERUNGS-MECHANISMUS“ (EMS)
HAUS DER BUNDESPRESSEKONFERENZ AM 23. FEBRUAR 2011, Uhrzeit 11:30

Der Bundesminister der Finanzen hat im Zuge der Absprachen der Euroländer mehr als drei Viertel des deutschen Staatshaushaltes der EU zum „Schutze des Euro“ in Aussicht gestellt, ohne dass bisher der Bundestag und der Bundesrat oder gar das Deutsche Volk mit diesem wirtschaftlich und rechtlich schicksalhaften Schritt befaßt worden wären. Nach aller Erfahrung ist damit die Vorentscheidung zur dauerhaften Verpflichtung Deutschlands gefallen, die nicht mehr korrigiert werden wird. Die Bundesregierung hat aber auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den laufenden Verfahren über die Griechenlandhilfe und den Eurorettungsschirm des vorigen Jahres nicht abgewartet, die ihr die Grenzen einer Transferpolitik aufzeigen wird.

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Pflichtgemäßes AKW-Betriebsmoratorium

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Die „vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden“. Dieser Vorrang nach Art. 20 Abs. 3 GG ist ein unverrückbarer Grundsatz des Rechtsstaates. Die Gesetzesbindung folgt auch aus dem demokratischen Prinzip; denn in der Gesetzlichkeit des Handelns setzt sich der Wille des Volkes durch. Aber über dem Gesetz steht die Verfassung, die weitgehend aber nicht ausschließlich im Grundgesetz zu finden ist. Verfassung und Gesetze machen das Recht aus. Dieses hat ein inneres Rangverhältnis. Die Gesetze müssen dem höherrangigen Recht gehorchen. Sonst sind sie nichtig (soweit nicht verfassungskonform interpretierbar). Alles Handeln des Gemeinwesens, sei es staatlich oder privat, sei es die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt oder die Rechtsprechung, sei es innen- oder außenpolitisch, steht unter dem Primat des Rechts. Die Politik dient der Verwirklichung des Rechts. Nicht jedes Gesetz verwirklicht jedoch das Recht.

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Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland

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Muslime dürfen in Deutschland Moscheen und Minarette bauen, sogar den Muezzin zum Gebet rufen lassen und vieles mehr. All das verherrlicht die Herrschaft Allahs, nicht nur die jenseitige, sondern auch die diesseitige; denn der Islam ist nicht nur Glaube, sondern für den Gläubigen auch Recht. Das höchste Gesetz ist die in dem Koran und der koranischen Tradition gründende Scharia, die, von Allah für die ganze Menschheit herabgesandt, von Muslimen nicht mißachtet werden darf. Jede Politik muß mit diesem Gesetz Gottes übereinstimmen.

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Weitere Beiträge...

  • Neues Buch: "Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam"
  • Vertragsergänzung
  • Interview mit der Prager Zeitung vom 09.12.2010

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