Nationalstaat und Souveränität
Nationalstaat und Souveränität, Beispiel Deutschland
Karl Albrecht Schachtschneider 2024
Diese Schrift befaßt sich mit politisch streitigen und streitbaren Fragen der Freiheit und des Rechts.
Der Begriff der Nation, der im 1. Teil behandelt wird, ist positiv oder negativ konnotiert, aber selten definiert. Er hängt mit dem Begriff des Volkes zusammen. Alle Staatsangehörigen sind das Staatsvolk, jeder mit allen Rechten und Pflichten eines Bürgers. Aber die Verwirklichung des demokratischen Prinzips setzt eine hinreichende Homogenität des Volkes voraus, ein Kulturvolk. Essentiell ist, jedenfalls für Deutschland, die deutsche Sprache. Wichtig ist eine einheitliche politische Bedeutung des Religiösen, die auch in der religionslosen Aufgeklärtheit bestehen kann. Irgendeine ethnische Homogenität gibt es in Deutschland nicht. Die Deutschen sind ein Volk mit vielfältiger Herkunft jedes Einzelnen. Deutschland ist dennoch kein Einwanderungsland. Die Massenzuwanderung ist illegal.
Der 2. Teil ist mit der Souveränität befaßt. Der Souveränitätsbegriff hat eine lange Geschichte, die mit Jean Bodin beginnt. Wer der Souverän ist, ändert sich mit der politischen Verfassung. In der Republik ist weder der Fürst wie in der Monarchie, noch der Staat wie im Konstitutionalismus souverän, sondern souverän sind die Bürger, jeder Einzelne und alle zusammen, organisiert im Staat. Diese Souveränität ist die politische Freiheit. Von der Bürgerschaft als das Staatsvolk geht alle Staatsgewalt aus (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG). Die Bürger wählen die Vertreter des Volkes. Der Staat übt die Souveränität der Bürger durch sein Gesetzgebung Verwaltung und Rechtsprechung gemäß der Verfassung, in Deutschland dem Grundgesetz, aus. Die politische Willensbildung kann wegen der Souveränität der Bürger nur demokratisch sein. Das demokratische Prinzip verfälschen die politischen Parteien zum oligarchischen Parteienstaat.
Das Völkerrecht unterscheidet die Souveränität der Staaten von dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Beide Prinzipien sind die Freiheit. Äußere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür. Die innere Freiheit ist die Sittlichkeit gemäß dem Sittengesetz, dem kategorischen Imperativ. Das Völkerrecht ist durch das Gewaltverbot gekennzeichnet, das die mächtigen Staaten nicht zu achten pflegen. Souveräne Wirklichkeit der Völker bedarf der Macht. Frieden, der mehr ist als Ohnmacht, gibt es nur in einigen Teilen der Welt, meist nur für begrenzte Zeit. Deutschland hat mit den Feinden des Zweiten Weltkrieges keinen Friedensvertrag. Die Feindstaatenklausel setzt Deutschland wegen dessen Teilnahme am Ukrainekrieg existentieller Gefahr aus.
Die faktische Souveränität der Bürger leidet im egalitaristischen und vormundschaftlichen Parteienstaat not.
Zur faktischen Souveränität eines Staates gehört die hinreichende Autarkie, so unverzichtbar der Freihandel ist.
Die Europäische Union ist nicht souverän. Dieser Staatenverbund schadet den Mitgliedstaaten und deren Völkern vor allem, weil er ein unüberwindliches Demokratiedefizit hat. Ein Vorrang des Europarechts vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten ist abwegig.
Die Schrift ist in dieser Homepage unter Abhandlungen publiziert. Das Inhaltsverzeichnis verschafft einen schnellen Überblick.