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Nationalstaat und Souveränität, Beispiel Deutschland, 2024
Diese Schrift befaßt sich mit politisch streitigen und streitbaren Fragen der Freiheit und des Rechts.
Der Begriff der Nation wird positiv oder negativ konnotiert, aber selten definiert. Er hängt mit dem Begriff des Volkes zusammen. Alle Staatsangehörigen sind das Staatsvolk, jeder mit allen Rechten und Pflichten eines Bürgers. Aber die Verwirklichung des demokratischen Prinzips setzt eine hinreichende Homogenität des Volkes voraus, ein Kulturvolk. Essentiell ist, jedenfalls für Deutschland, die einheitliche Sprache. Wichtig ist eine einheitliche politische Bedeutung des Religiösen, die auch in der religionslosen Aufgeklärtheit bestehen kann. Irgendeine ethnische Homogenität gibt es jedenfalls in Deutschland nicht. Die Deutschen sind ein Volk mit vielfältiger Herkunft jedes Einzelnen. Deutschland ist dennoch kein Einwanderungsland. Die Massenzuwanderung ist illegal.
Der Souveränitätsbegriff hat eine lange Geschichte und ändert sich mit der politischen Verfassung. In der Republik ist weder der Fürst wie in der Monarchie, noch der Staat wie im Konstitutionalismus, souverän, sondern der Bürger, jeder Einzelne und alle zusammen. Diese Souveränität ist die politische Freiheit. Von der Bürgerschaft als das Staatsvolk geht alle Staatsgewalt aus (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG). Der Staat übt die Souveränität der Bürger gemäß der Verfassung, dem Grundgesetz, aus. Die politische Willensbildung kann wegen der Souveränität der Bürger nur demokratisch sein. Das Völkerrecht unterscheidet die Souveränität der Staaten von dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Beide Prinzipien sind die Freiheit. Das Völkerrecht ist durch das Gewaltverbot gekennzeichnet. Dieses wird vielfach verletzt. Die faktische Souveränität der Bürger leidet im Parteienstaat not. Zur faktischen Souveränität eines Staates gehört die hinreichende Autarkie, so unverzichtbar der Freihandel ist. Die Europäische Union ist nicht souverän. Dieser Staatenverbund schadet den Mitgliedstaaten und deren Völkern vor allem, weil er ein unüberwindliches Demokratiedefizit hat. Ein Vorrang des Europarechts vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten ist abwegig.
Die Schrift ist in dieser Homepage unter Abhandlungen publiziert. Das Inhaltsverzeichnis verschafft einen schnellen Überblick.